Die Standsicherheit beim Abbruch von Gebäuden
Teilvorhaben A01

Zwischenbericht zum 19.02.1998

 

von: Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. techn. h.c. J. Eibl

 

 

1. Einzelzielsetzung / Arbeitsprogramm

Steigende resp. modifizierte Anforderungen an die Nutzung von Wohngebäuden, Produktionsanlagen, Verkehrsbauwerken etc. führen u.a. zu einem stetigen Anwachsen des Abbruchvolumens.
Die Vielfalt der Abbruchaufgaben hat eine beschleunigte technische Weiterentwicklung der Abbruchtechniken zur Folge. Dabei zeigen sich derzeit noch immer wenig befriedigende Begleiterscheinungen. Bedenklich ist der Einsatz der unterschiedlichsten Abbruchtechniken ohne systematische Planung und ohne entsprechende Untersuchung der Standsicherheit einzelner Rückbau-Phasen. Wie der zweitgenannte Verfasser als beratender Ingenieur weiß, wurden u.a. im Inneren von Gebäuden sekundäre Baustrukturen durch Sprengung abgebrochen ohne daß entsprechende nachvollziehbare und prüfbare Nachweise geführt werden. Entsprechende Unfälle werden langfristig die Folge sein. Nachvollziehbare Standsicherheitsnachweise sind unabdingbar.

Der Rückbau in Verbindung mit der gewählten Abbruchtechnik erfordert stärker als bisher auch die Einbeziehung der Rückwirkung auf die Umwelt. Die Staub- und Lärmentwicklung je nach Art der verwendeten Abbruchtechnik, die Wasser-Kontamination, das Vorhandensein toxischer Stoffe in Altbauten etc, müssen beim Abbruch in die Rückbauplanung systematisch einbezogen werden.

Zu einem Abbruch größerer Objekte muß zukünftig eine detailiertere Abbruchplanung als bisher erstellt werden, die folgenden Forderungen Rechnung trägt:

Auf der Grundlage dieser übergeordneten Zielstellung soll im vorliegenden Vorhaben

ein Manual für planende Praktiker sowie

eine Studie mit Vorschlägen eventueller Verbesserungen bautechnischer Richtlinien für den Abbruch von baulichen Strukturen mit besondere Berücksichtigung neuer Abbruchtechniken

erstellt werden.

 

Für das Manual ist vorgesehen:

 

Für die Studie ist vorgesehen:

 

 

2. Durchgeführte Arbeiten

Die durchgeführten Untersuchungen konzentrierten sich hauptsächlich auf die Bearbeitung der Teilprobleme

Auf der Grundlage einer systematischen Sichtung der derzeit gültigen Bauordnungen der Länder sowie themenbezogener Veröffentlichungen wurden die im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten erforderlichen Nachweise und Genehmigungen zusammengestellt.
Übergeordnete und länderspezifische Regelungen im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten wurden dokumentiert und erörtert. Die zum Teil unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der Genehmigung von Abbruchanträgen wurde durch eine Befragung ausgewählter Bauordnungsbehörden verdeutlicht.
Fragen des Gefahrgutrechtes wurden insbesondere unter dem Aspekt von Sprengabbrüchen erörtert. Die Rechtssituation und die derzeitige Genehmigungspraxis wurde aufgezeigt. Für realisierte Bauwerksabbrüche wurden exemplarisch die zur Einhaltung juristischer Rahmenbedingungen erforderlichen planerischen Maßnahmen zusammengestellt. Ein verallgemeinertes einfaches Ablaufschema einer Rückbauplanung wurde erarbeitet. Folgende zusammenfassende Feststellungen lassen sich treffen:

1. Es gibt keine bundeseinheitlichen Regelungen für die Genehmigung von Bauwerksabbrüchen.
Die Einstufung eines Abbruchobjektes als genehmigungspflichtig erfolgt auf der Grundlage solcher Bewertungskriterien wie
  • Bauwerksgröße
  • Qualität der Nachbarbebauung 1 abbruchbedingte Umweltbelastungen
  • denkmalpflegerische Bedeutung
  • Kontaminationsgrad
  • Umfang des Eingriffs in die Gebäudestatik bei Vorbereitung (Schwächung) resp. Durchführung der Abbrucharbeiten insbesondere bei Teilabbrüchen.
  • Umweltgefährdungen als Folge der gewählten Abbruchtechnik.
2. Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Bauwerksabbrüchen sind die Bauordnungen der Länder.
Anfang der 90-er Jahre wurden die langwierigen Genehmigungsverfahren für Neubauten durch die Baufreisrellungsrerordming ersetzt, die wiederum in Form von vereinfachten Genehmigungsvefahren (Baden Württemberg: Kenntnisgabeverfahren) in die Bauordnungen der Länder umgesetzt wurde. In einigen Bundesländern wird diese Vorgehensweise auch bei der Genehmigung von Abbruchanträgen angewendet; d.h. im juristischen Sinne ist der Abbruchantrag dem Bauantrag gleichgestellt.
3. Im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten sind weitere Gesetze und Regelungen beispiels weise zum Immissionsschutz, zum Umgang mit Gefahrstoffen usw. zu beachten.
4. Einige relevante Rechtsgebiete wie beispielsweise das Abfallrecht werden einer ständigen Novellierung unterworfen. Für Nichtjuristen ist es problematisch, in allen Rechtsgebieten auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
5. Der im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für einen geplanten Abbruch erforderliche Planungsaufwand ist von Bundesland zu Bundesland stark unterschiedlich. Die Unterschiede ergeben sich aus differierenden länderspezifischen Regelungen des Abfallrechtes und den darauf zurückzuführenden kommunalen Abfailsatzungen.

Zur Festlegung eines geeigneten Abbruchverfahrens sind u.a. Angaben zu den vorhandenen Materialien und deren Festigkeitskennwerten erforderlich. Auf der Grundlage einer Literaturstudie wurden einige einfache Methoden zur Festigkeitsanalyse nicht normierter Baustoffe zusammengestellt. Schwerpunkte hierbei sind Geräte und Methoden zur Betonprüfung, Bewehrungssuchgeräte und Korrosionsanalysegeräte.
Die Dokumentation von Methoden zur Festigkeitsanalyse nicht normierter Baustoffe wurde fortgeführt.

Die Untersuchungen zu Standsicherheitsnachweisen lassen sich ausgehend vom gewählten Abbruchverfahren in nachfolgende, inhaltlich untersetzte drei Problemkreise unterteilen:

 

1. Vorbereitung des Abbruchs
  • Verfahrensabhängige Notwendigkeiten einer Vorschwächung des Tragwerks führen zu Anderungen der Tragqualität von Einzelbauteilen resp. des Gesamtbauwerks.
  • Die Konsequenzen hinsichtlich Statik, Dynamik und Stabilität müssen in ihrer Größenordnung erkannt und berücksichtigt werden. Die zugehörigen Informationen werden in einer ersten Stufe bauteilbezogen, in einer zweiten Stufe bauwerksbezogen zusammengestellt.
2. Durchführung des Abbruchs
  • Sowohl bei Teil-, als auch bei Totalabbrüchen sind verfahrensbedingte statische resp. dynamische Zusatzlasten zu beachten:
    • statisch wirkende Zusatzmassen
    • Stoßeinwirkungen (hart 1 weich)
    • Druckwelle im Abbruchobjekt
    • Erschütterungen im Abbruchobjekt
  • Die Zusatzlasten müssen verfahrens- und objektbezogen zusammengestellt und in ihrer zeitlichen und räumlichen Verteilung quantifiziert werden.
3. Folgewirkungen des Abbruchs
  • Die im Zusammenhang mit dem Abbruch entstehenden Umweltbelastungen müssen verfahrens- und objektbezogen erfaßt und quantifiziert werden:
  • Erschütterung der Nachbarbebauung
  • Streuflug
  • Lärm
  • Staub
  • Wasser

Auf der Grundlage einer weiterzuführenden Literaturrecherche wurde in einem ersten Teil die rechtliche Situation im Zusammenhang mit den Folgewirkungen von Bauwerksabbrüchen behandelt. Dazu wurden die unter das Umweltrecht fallenden Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Chemikaliengesetz, das Wasserhaushaltsgesetz sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz auf abbruchrelevante Festlegungen hin untersucht.
Grenzwerte zu Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen der dem Bundes-Imissionsschutzgesetz nachgeordneten Vorschriften (TA Luft, TA Lärm) wurden, soweit vorhanden, angegeben. Auf die Spezifik kurzzeitiger resp. einmaliger Lärm- und Staubemissionen beispielsweise bei Sprengabbrüchen wurde eingegangen.
In einem zweiten Teil wurden Abbruchverfahren hinsichtlich ihrer Effizienz sowie ihres um weltgefährdenden Potentials zusammengestellt und erörtert. Die aus Abbrucharbeiten resultierenden Umweltbelastungen wie Lärm, Staub und Erschütterungen wurden auf der Grundlage gemessener Werte resp. einer Literaturrecherche quantifiziert. Schutzmaßnahmen wurden vorgestellt und erörtert. Eine in das Manual zu überführende Bewertung der Abbruchverfahren hinsichtlich ihrer Umweltbelastungen wurde konzipiert.
Auf die Erfassung von Kontaminationen und den Umgang mit kontaminierten, abzubrechenden Bauwerken resp. Bauwerksteilen wurde eingegangen. Fragen der Arbeitssicherheit wurden von rechtlicher aber auch praktischer Seite behandelt.
Im dritten Teil wurden auf der Grundlage einer Literaturrecherche sowie einer Auswertung durchgeführter, dokumentierter Bauwerksabbrüche erste Zusammenstellungen für das geplante Manual zur qualitativen und quantitativen Beurteilung

erarbeitet.
Auf Schadensfälle wurde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterlagen eingegangen. Die Untersuchungen zu statischen und dynamischen Zusatzlasten beim Abbruch konzentrierten sich hauptsächlich auf das Abbruchsprengen.

Auf der Grundlage einer Analyse der Tragstruktur und der Zuordnung zweckmäßiger Sprengverfahren wurden qualitative und quantitative Aussagen zusammengestellt zu:

Mit Rücksicht auf zukünftige abbruchfreundliche Bauwerke wurden u.a auch Gesichtspunkte der Planung neuer Bauvorhaben erörtert. In Hinsicht auf die Kreislaufwirtschaft sollten sowohl in der Vorplanung als auch in der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung Prinzipien der Errichtung abbruchfreundlicher Baustrukturen berücksichtigt werden.

 

7. Geplante Weiterarbeit

Die inhaltlich abgeschlossene Zusammenstellung der für Abbrucharbeiten erforderlichen Nachweise und Genehmigungen wird in ein Manual überführt.

Die Zusammenstellung geeigneter Verfahren zur Festigkeitsanalyse von Baustoffen wird fortgesetzt. Ein Manual wird erarbeitet.

Die Untersuchungen zur Durchführung von Standsicherheitsnachweisen werden auf der Grundlage der o.g. drei Teilprobleme fortgeführt. Die Aufbereitung erfolgt mehrstufig. Nach der Zusammenstellung und Erörterung der Einzelinformationen werden objekt- und verfahrensbezogene Empfehlungen erarbeitet und Näherungsverfahren zur Abschätzung der Standsicherheit beim Abbruch zusammengestellt. Hinsichtlich der Abbruchverfahren wird schwerpunktmäßig das Abbruchsprengen behandelt. Die Ergebnisse werden in ein Manual überführt.

Das in ersten Teilen konzipierte Manual für die Durchführung von Abbrucharbeiten wird parallel zum Bearbeitungsstand der genannten Teilprobleme weiterbearbeitet. Vorschläge von Abbruchunternehmern werden berücksichtigt.

Die Zusammenstellung von Grundsätzen und Beispielen für zukünftige abbruchfreundliche Baustrukturen wird fortgeführt.

Die Arbeiten an der Studie zur Erarbeitung von Regeln, die als Entscheidungsgrundlage für die Planung und Durchführung von Abbrucharbeiten dienen sollen, wird fortgesetzt.

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Dieses Dokument stellt den vorläufigen Zwischenstand der Forschungsarbeiten zum Zeitpunkt seiner Verfassung dar. Für die endgültigen Ergebnisse der Forschungsarbeiten wird auf den Schlußbericht des Teilprojekts verwiesen.