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9. Zementgehalt

Der Gehalt an Zuschlag (G) der wasserfreien Ausgangsmischung läßt mittels dem HCL-Unlöslichem und dem Glühverlust (GV) nach folgender Formel berechnet:

G = (100 x HCL-Unl.)/(100 -GV) in Mas. %

Da die Ausgangsmischung neben dem Zuschlag nur noch Zement enthält, kann der Zementgehalt (Z) wie folgt berechnet werden:

Z = 100 - G

Für die Versuche der einstufigen Zerkleinerung mit offenen Rotor wurde fraktionsweise der Zementgehalt bestimmt (s. Diagramm 9.1). Je nach Versuch und Betonsorte liegen die Werte zwischen 12,5 und 23,0 Mas.%. Es können folgende Beobachtungen gemacht werden:


Diagramm 9.3: Zementgehalt der Betonsorte B35

Für den Vergleich der verschiedenen Brechvarianten miteinander, wurden die Fraktionen 0/4 und 8/16, als Minimal- und Maximalwerte des Zementgehalts, herangezogen (s. Diagramm 9.2 und 9.3).
Die Zementgehalte bei der Betonsorte B15 liegen für die Fraktion 0/4 zwischen 17,5 und 25,0 Mas.%, für die Fraktion 8/16 zwischen 12,5 und 17,5 Mas.%. Bei der Betonsorte B35 bewegen sich die Zementgehalte bei der Fraktion 0/4 zwischen 22,5 und 27,5 Mas.% und bei der Fraktion 8/16 zwischen 15,0 und 21,0 Mas.%.
Die Kurvenverläufe der Fraktionen 0/4 und 8/16 verlaufen bei beiden Betonsorten parallel zu einander, d.h. bei zunehmenden Zementgehalt im Splitt steigt auch der Zementgehalt in der Sandfraktion.
Der Unterschied im Zementgehalt beträgt zwischen der Sand- und der Splittfraktion 3 - 7 Mas.%. Bei der zweistufigen Zerkleinerung liegt der Wert unter 5 Mas.%, bei der einstufigen Zerkleinerung über 5 Mas.%. Ausgenommen hiervon ist die Variante Backen-/Kegelbrecher. Bei ihr treten die höchsten Werte und den größten Unterschied im Zementgehalt auf.

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Dieses Dokument stellt den vorläufigen Zwischenstand der Forschungsarbeiten zum Zeitpunkt seiner Verfassung dar. Für die endgültigen Ergebnisse der Forschungsarbeiten wird auf den Schlußbericht des Teilprojekts verwiesen.