9. Zementgehalt
Der Gehalt an Zuschlag (G) der wasserfreien Ausgangsmischung läßt mittels dem HCL-Unlöslichem und dem Glühverlust (GV) nach folgender Formel berechnet:
G = (100 x HCL-Unl.)/(100 -GV) in Mas. %
Da die Ausgangsmischung neben dem Zuschlag nur noch Zement enthält, kann der Zementgehalt (Z) wie folgt berechnet werden:
Z = 100 - G
Für die Versuche der einstufigen Zerkleinerung mit offenen Rotor wurde fraktionsweise der Zementgehalt bestimmt (s. Diagramm 9.1). Je nach Versuch und Betonsorte liegen die Werte zwischen 12,5 und 23,0 Mas.%. Es können folgende Beobachtungen gemacht werden:

Diagramm 9.3:
Zementgehalt der Betonsorte B35
Für den Vergleich der
verschiedenen Brechvarianten miteinander, wurden die Fraktionen
0/4 und 8/16, als Minimal- und Maximalwerte des Zementgehalts,
herangezogen (s. Diagramm 9.2 und 9.3).
Die Zementgehalte bei der Betonsorte B15 liegen für die Fraktion
0/4 zwischen 17,5 und 25,0 Mas.%, für die Fraktion 8/16
zwischen 12,5 und 17,5 Mas.%. Bei der Betonsorte B35 bewegen sich
die Zementgehalte bei der Fraktion 0/4 zwischen 22,5 und 27,5
Mas.% und bei der Fraktion 8/16 zwischen 15,0 und 21,0 Mas.%.
Die Kurvenverläufe der Fraktionen 0/4 und 8/16 verlaufen bei
beiden Betonsorten parallel zu einander, d.h. bei zunehmenden
Zementgehalt im Splitt steigt auch der Zementgehalt in der
Sandfraktion.
Der Unterschied im Zementgehalt beträgt zwischen der Sand- und
der Splittfraktion 3 - 7 Mas.%. Bei der zweistufigen
Zerkleinerung liegt der Wert unter 5 Mas.%, bei der einstufigen
Zerkleinerung über 5 Mas.%. Ausgenommen hiervon ist die
Variante Backen-/Kegelbrecher. Bei ihr treten die höchsten Werte
und den größten Unterschied im Zementgehalt auf.
| Dieses Dokument stellt den vorläufigen Zwischenstand der Forschungsarbeiten zum Zeitpunkt seiner Verfassung dar. Für die endgültigen Ergebnisse der Forschungsarbeiten wird auf den Schlußbericht des Teilprojekts verwiesen. |