Betonstahl

Betonstahl muß der DIN 488 entsprechen, oder allgemein bauaufsichtlich zugelassen sein, wenn er in Bauwerke eingebaut werden soll, die nach deutschen Vorschriften zu errichten sind.
Man unterscheidet nach DIN 488 prinzipiell 3 Sorten von Betonstählen.

Alle Stähle sind gerippt und generell schweißgeeignet.

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Tabelle : Sorteneinteilung und Eigenschaften der Betonstähle [1].

Quelle:

[1] Deutscher Beton-Verein E.V. "Beton-Handbuch".