Abscheidung von schädlichen Bestandteilen

Das aus dem Hochbauabbruch, insbesondere Wohnungsabbruch, anfallende Abbruchmaterial weist zahlreiche schädliche oder unerwünschte Beimengungen auf, die die Verwendungsfähigkeit des wiederaufbereiteten Materials in Frage stellen.
Das trifft insbesondere für solche Recyclingstoffe zu, die höherwertig, z.B. als Betonzuschlag, Frostschutzmaterial oder Tragschichten verwendet werden sollen. Wird Hochbauabbruch von der Recycling-Anlage angenommen, dann ist eine
Aufbereitung zur Abscheidung unerwünschter Bestandteile unabdingbar.
Hier bieten sich zwei Verfahren an:

Die Anlagen zur Abscheidung schädlicher Bestandteile sind so in den Aufbereitungsprozess einzuordnen, daß sie bei Bedarf durch einen Bypass umfahren werden können.

Quelle:

[1] Prof.Dr.-Ing.Drees: Recycling von Baustoffen im Hochbau (1989); Bauverlag.