Abscheidung von schädlichen Bestandteilen
Das aus dem Hochbauabbruch,
insbesondere Wohnungsabbruch, anfallende Abbruchmaterial weist
zahlreiche schädliche oder unerwünschte Beimengungen auf, die
die Verwendungsfähigkeit des wiederaufbereiteten Materials in
Frage stellen.
Das trifft insbesondere für solche Recyclingstoffe zu, die
höherwertig, z.B. als Betonzuschlag, Frostschutzmaterial oder
Tragschichten verwendet werden sollen. Wird Hochbauabbruch von
der Recycling-Anlage angenommen, dann ist eine Aufbereitung zur Abscheidung unerwünschter
Bestandteile unabdingbar.
Hier bieten sich zwei Verfahren an:
Die Anlagen zur Abscheidung schädlicher Bestandteile sind so in den Aufbereitungsprozess einzuordnen, daß sie bei Bedarf durch einen Bypass umfahren werden können.
Quelle:
[1] Prof.Dr.-Ing.Drees: Recycling von Baustoffen im Hochbau (1989); Bauverlag.