Abschlämmbare Bestandteile
Als abschlämmbare Bestandteile
gelten alle im Zuschlag enthaltenen Stoffe mit einer Korngröße unter 0,063 mm.
Es handelt sich dabei im allg. um tonige Stoffe oder sehr feines
Gesteinsmehl. Sie können an den Zuschlagkörnern haften, als
Knollen vorliegen oder pulverförmig verteilt sein. Wenn sie in
geringen Mengen im Zuschlag fein verteilt sind, schaden sie nicht und wirken
sich sogar günstig auf die Verarbeitbarkeit des Frischbetons aus (siehe Zusatzstoffe).
Sie können auch die Dichtigkeit des Betons und die damit
zusammenhängenden Eigenschaften verbessern. Nachteilig sind
abschlämmbare Bestandteile dagegen, wenn ihr Anteil sehr hoch
ist und sie durch ihre große Oberfläche den Wasseranspruch
erhöhen. Ausgesprochen schädlich wirken sie, wenn sie so fest
auf der Kornoberfläche haften, daß sie beim Mischen nicht
abgerieben werden, weil sie dann den Verbund zwischen
Zuschlagkorn und Zementstein beeinträchtigen.
Der Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen wird im allg. im Absetzversuch oder im Auswaschversuch bestimmt.
Quelle:
[1] Deutscher Beton-Verein E.V. "Beton-Handbuch".