Abschlämmbare Bestandteile

Als abschlämmbare Bestandteile gelten alle im Zuschlag enthaltenen Stoffe mit einer Korngröße unter 0,063 mm.
Es handelt sich dabei im allg. um tonige Stoffe oder sehr feines Gesteinsmehl. Sie können an den Zuschlagkörnern haften, als Knollen vorliegen oder pulverförmig verteilt sein. Wenn sie in geringen Mengen im
Zuschlag fein verteilt sind, schaden sie nicht und wirken sich sogar günstig auf die Verarbeitbarkeit des Frischbetons aus (siehe Zusatzstoffe).
Sie können auch die Dichtigkeit des Betons und die damit zusammenhängenden Eigenschaften verbessern. Nachteilig sind abschlämmbare Bestandteile dagegen, wenn ihr Anteil sehr hoch ist und sie durch ihre große Oberfläche den Wasseranspruch erhöhen. Ausgesprochen schädlich wirken sie, wenn sie so fest auf der Kornoberfläche haften, daß sie beim Mischen nicht abgerieben werden, weil sie dann den Verbund zwischen Zuschlagkorn und
Zementstein beeinträchtigen.
Der Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen wird im allg. im
Absetzversuch oder im Auswaschversuch bestimmt.

Quelle:

[1] Deutscher Beton-Verein E.V. "Beton-Handbuch".