Absetzversuch

Der Absetzversuch (nach DIN 4266, Teil 3) gibt einen Anhalt für die Menge der abschlämmbaren Bestandteile in Korngruppen bis 4 mm. Es werden 500 g mäßig feuchter oder lufttrockener Zuschlag und etwa 750 cm3 Wasser in einen Meßzylinder von 1000 cm3 Inhalt gegeben (siehe Bild).

Der Inhalt wird kräftig geschüttelt; dasselbe wird nach 20 und nach 40 Minuten wiederholt. Anschließend wird das Meßglas an einem erschütterungsfreien Ort abgestellt. Eine Stunde nach dem letzten Schütteln wird die Schichtdicke der aus der Aufschlämmung abgesetzten Bestandteile abgelesen (Schlammenge V in cm3). Die Trockenmasse (Trockengewicht) in g der abschlämmbaren Bestandteile ergibt sich angenähert zu 0,6 x V. Die Trockenmasse in Masseprozent, die für die Beurteilung erforderlich ist, errechnet sich bei der Versuchsmenge von 500g zu

[M.-%]

Ist die überstehende Flüssigkeit nach einer Stunde Absetzdauer noch nicht klar, so ist die Dicke der abgesetzten Schicht nach 24 Stunden abzulesen. Die Trockenmasse der in der Schlammschicht enthaltenen abschlämmbaren Bestandteile kann dann mit etwa 0,9 g/cm3 angenommen werden. Bezogen auf die Einwaage von 500 g ergibt sich die Trockenmasse in den abschlämmbaren Bestandteilen in M.-% angenähert zu 0,18 x V.
Maßgebend ist das Mittel aus zwei Versuchen. Der Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen darf bei den Korngruppen 0/1, 0/2 und 0/4 höchstens 4,0 M.-% betragen. Überschreitet das Versuchsergebnis diese Grenzwerte oder sollen Korngruppen mit Größtkorn über 4 mm geprüft werden, so ist der in DIN 4226 beschriebene
Auswaschversuch durchzuführen. In der Praxis genügt meist der Absetzversuch.

Quelle:

[1] Weigler/Karl; "Beton Arten-Herstellung-Eigenschaften"; Ernst&Sohn