Aufbereitung
Endzweck der Aufbereitung ist die
Herstellung von qualitativ hochwertigen Baustoffen, welche den
durch die jeweiligen technischen Regelwerke, z.B. der DAfStb-Richtlinie für Beton mit rezykliertem Zuschlag, festgeschriebenen Qualitätsparametern
entsprechen.
Die technische Ausstattung der Aufbereitungsanlage wird sich
deshalb immer aus den Anforderungen der stofftechnischen
Aufbereitung und der angestrebten Zielqualität der RC-Baustoffe
ergeben.
Näheres unter Aufbereitungstechnik, Naßaufbereitung und Trockenaufbereitung.
Quelle:
[1] Kohler; "Recyclingpraxis Baustoffe"; Verlag TÜV Rheinland.