Aufbereitung

Endzweck der Aufbereitung ist die Herstellung von qualitativ hochwertigen Baustoffen, welche den durch die jeweiligen technischen Regelwerke, z.B. der DAfStb-Richtlinie für Beton mit rezykliertem Zuschlag, festgeschriebenen Qualitätsparametern entsprechen.
Die technische Ausstattung der Aufbereitungsanlage wird sich deshalb immer aus den Anforderungen der stofftechnischen Aufbereitung und der angestrebten Zielqualität der RC-Baustoffe ergeben.
Näheres unter
Aufbereitungstechnik, Naßaufbereitung und Trockenaufbereitung.

Quelle:

[1] Kohler; "Recyclingpraxis Baustoffe"; Verlag TÜV Rheinland.