Baureststoffe,Baurestmassen
Die bei Baumaßnahmen anfallenden
Reststoffe und Abfälle werden in der Literatur und letztendlich
auch in den gesetzlichen Regelwerken besonders auf Landesebene
z.T. unterschiedlich bezeichnet.
Im allgemeinen werden alle bei Baumaßnahmen anfallenden
Reststoffe unter den Begriffen ,,Baureststoffe" oder
,,Baurestmassen" zusammengefaßt. In der ,,Dritten
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA
Siedlungsabfall) und in anderen gesetzlichen Vorschriften und
wissenschaftlichen Ausarbeitungen wird als Oberbegriff
,,Bauabfall" verwendet. Dieser Begriff sollte in Zukunft aus
dem Sprachgebrauch gestrichen werden, weil zum einen
Baureststoffe hohe Anteile an verwertbaren Materialien enthalten
können, sie stellen somit keinen Abfall dar, und weil zum
anderen durch die begriffliche Nähe Verwechslungen mit der
Abfallart Baustellenabfall auftreten können.
Eine Vereinheitlichung der Nomenklatur der Reststoffe der
Baubranche ist dringend geboten, um
Es kommt ganz einfach darauf an, daß alle, die sich mit der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Baureststoffen beschäftigen, die gleiche Sprache sprechen.
Prinzipiell werden Baureststoffe in die vier Gruppen (Erdaushub, Straßenaufbruch, Bauschutt und Baustellenabfälle) untergliedert, die auch im Bild unten dargestellt sind und die beispielsweise auch im Entwurf der Zielfestlegungen der Bundesregierung aufgeführt sind.

| Bild : | Aufgliederung der Baureststoffe [1]. |
Quelle:
[1] Bernd Bilitewski: "Recycling von Baureststoffen"; EF-Verlag für Energie- und Umwelttechnik GmbH.