Baureststoffe,Baurestmassen

Die bei Baumaßnahmen anfallenden Reststoffe und Abfälle werden in der Literatur und letztendlich auch in den gesetzlichen Regelwerken besonders auf Landesebene z.T. unterschiedlich bezeichnet.
Im allgemeinen werden alle bei Baumaßnahmen anfallenden Reststoffe unter den Begriffen ,,Baureststoffe" oder ,,Baurestmassen" zusammengefaßt. In der ,,Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall) und in anderen gesetzlichen Vorschriften und wissenschaftlichen Ausarbeitungen wird als Oberbegriff ,,Bauabfall" verwendet. Dieser Begriff sollte in Zukunft aus dem Sprachgebrauch gestrichen werden, weil zum einen Baureststoffe hohe Anteile an verwertbaren Materialien enthalten können, sie stellen somit keinen Abfall dar, und weil zum anderen durch die begriffliche Nähe Verwechslungen mit der Abfallart Baustellenabfall auftreten können.
Eine Vereinheitlichung der Nomenklatur der Reststoffe der Baubranche ist dringend geboten, um

Es kommt ganz einfach darauf an, daß alle, die sich mit der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Baureststoffen beschäftigen, die gleiche Sprache sprechen.

Prinzipiell werden Baureststoffe in die vier Gruppen (Erdaushub, Straßenaufbruch, Bauschutt und Baustellenabfälle) untergliedert, die auch im Bild unten dargestellt sind und die beispielsweise auch im Entwurf der Zielfestlegungen der Bundesregierung aufgeführt sind.

Bild : Aufgliederung der Baureststoffe [1].

Quelle:

[1] Bernd Bilitewski: "Recycling von Baureststoffen"; EF-Verlag für Energie- und Umwelttechnik GmbH.