Baustellenabfälle
Als Baustellenabfälle werden "nichtmineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen", bezeichnet (z. B. Bauhilfsstoffe, Bauzubehör, Verpackungsmaterialien).
Quelle:
[1] Deutscher Ausschuss für Stahlbeton; Heft 462; "Umweltgerechter Rückbau und Wiederverwertung mineralischer Baustoffe"; Beuth Verlag GmbH.