Betonschädliche Bestandteile

Als betonschädliche Bestandteile gelten nach DIN 4226 solche Stoffe, die die Eigenschaften des daraus hergestellten Betons in irgendeiner Weise nachteilig beeinflussen.

Dazu gehören abschlämmbare Bestandteile, Stoffe organischen Ursprungs, erhärtungsstörende Stoffe, Schwefelverbindungen, stahlangreifende Stoffe und alkalilreaktive Kieselsäure.

Im Bauschutt bzw. Straßenaufbruch können darüber hinaus weitere schädliche Bestandteile enthalten sein, wie z. B. Metalle (Aluminium, Kupfer, Blei), Ziegel, Gips, Glas, Kunststoffe, keramische Bestandteile, Tausalze, die ebenfalls als betonschädlich eingestuft werden müssen. Daher ist es notwendig, auch auf diese Bestandteile zu achten und hierfür entsprechende Regelungen (Grenzwerte) einzuhalten.

Quelle:

[1]Deutscher Ausschuss für Stahlbeton; Heft 462; "Umweltgerechter Rückbau und Wiederverwertung mineralischer Baustoffe"; Beuth Verlag GmbH.