Betonsplitt
Zuschlag >
4 mm, der aus der Aufbereitung von Betonabbruch und Betonaufbruch gewonnen wird (Größtkorn 32 mm).
Eine Einordnung des Betonsplitts (gebrochener und aufbereiteter
Abbruchbeton) in die Norm DIN 4226 für Betonzuschläge ist nicht
möglich, da die Kornrohdichte mit 2200 - 2400 kg/m3
für Leichtzuschlagstoff einerseits zu hoch ist und andererseits
die Festigkeit des Zuschlages den Anforderungen für Zuschlag mit
dichtem Gefüge von 100 N/mm2 in der Regel nicht
genügt. Der Einsatz von aufbereitetem Beton als Zuschlagstoff in Form eines
Betonsplittes wurde in die DIN 4226 noch nicht aufgenommen.
Quelle:
[1] Kohler; "Recyclingpraxis Baustoffe"; Verlag TÜV Rheinland.