Betonsplitt

Zuschlag > 4 mm, der aus der Aufbereitung von Betonabbruch und Betonaufbruch gewonnen wird (Größtkorn 32 mm).
Eine Einordnung des Betonsplitts (gebrochener und aufbereiteter Abbruchbeton) in die Norm DIN 4226 für Betonzuschläge ist nicht möglich, da die Kornrohdichte mit 2200 - 2400 kg/m3 für Leichtzuschlagstoff einerseits zu hoch ist und andererseits die Festigkeit des Zuschlages den Anforderungen für Zuschlag mit dichtem Gefüge von 100 N/mm2 in der Regel nicht genügt. Der Einsatz von aufbereitetem
Beton als Zuschlagstoff in Form eines Betonsplittes wurde in die DIN 4226 noch nicht aufgenommen.

Quelle:

[1] Kohler; "Recyclingpraxis Baustoffe"; Verlag TÜV Rheinland.