Güteprüfung
Während der Bauausführung soll die Güteprüfung (nach DIN 1048, Teil 1) den Nachweis erbringen, daß die Betonzusammensetzung den Anforderungen entspricht, und daß die geforderten Eigenschaften erreicht werden.
Da die Umweltbedingungen am
Bauwerk im allgemeinen nicht den genormten Herstell- und
Lagerbedingungen der Güteprüfung entsprechen, kann die
Festigkeit des Betons im Bauwerk von der der Probekörper
abweichen.
Sind besondere Eigenschaften des Betons nachzuweisen, so ist der
Umfang der Prüfungen im Einzelfall festzulegen.
Quelle:
[1] "Guter Beton" 19.Auflage Beton-Verlag GmbH.