Zementgehalt
Der Beton muß so viel Zement enthalten, daß die geforderte Druckfestigkeit und bei bewehrtem Beton ein genügender Schutz der Bewehrung vor Korrosion erreicht werden. Der Zementgehalt in einem Kubikmeter verdichteten Betons muß, soweit nicht höhere Gehalte vorgeschrieben sind oder durch eine Eignungsprüfung größere Mengen festgelegt sind oder ein latent hydraulischer oder ein puzzolanischer Zusatzstoff auf den Zementgehalt angerechnet werden darf, mindestens betragen:
Die DIN 1045 verlangt für Beton
BI die Nachprüfung des Zementgehalts bei Betonierbeginn und dann
in angemessenen Zeitabständen.
Für Beton BII ist die Nachprüfung des Zementgehalts nicht
besonders vorgeschrieben; sie ist jedoch Voraussetzung für die
Berechnung des Wasserzementwerts nach DIN 1045.
Für den Nachweis des Zementgehalts gibt es verschiedene
Prüfverfahren. Die Verfahren sind fehleremplindlich und
erfordern Annahmen, die nicht immer nachprüfbar sind. Deshalb
dürfen an die Genauigkeit der Nachprüfung des Zementgehalts mit
den jeweiligen Prüfverfahren keine zu großen Erwartungen
gestellt werden.
Quelle:
[1] Deutscher Beton-Verein E.V. "Beton-Handbuch".