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Der folgende Artikel erschien in der Zeitschrift "Beratende Ingenieure - 28. Jahrgang - Heft 5", Mai 1998

Kreisläufe schließen Planen und Bauen mit Recycling

Autor:

Dr.-Ing. Guntram Kohler

Vorstandsmitglied remex Baustoffrecycling AG, Duisburg,
Vorsitzender BRB Bundesverband der Deutschen Recycling-Baustoff-Industrie e.V., Duisburg,
2. Vorsitzender Arge KWTB Kreislaufwirtschaftsträger Bau, Bonn

 

Ressourcenschonung ist Grundlage für alle weiteren Festlegungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Hieraus resultiert die Verpflichtung zur Abfallvermeidung und schadlosen Abfallvenwertung. Durch geeignete Wiedervenwertung von Bauteilen und die Herstellung gütegesicherter Qualitätsbaustoffe aus Bauschutt/-abfällen werden Planer und die Bau-und Recyclingwirtschaft dieser Forderung gerecht.

 

Inhalt:

1. Ressourcen-Schonung im Vordergrund
2.
Baureststoffe - Mengen und Sorten
3.
Kreislaufführung im Bauwesen
4.
Kontrollierter Rückbau
5.
Wo sind Recyclate einsetzbar?
6.
Beispiel Anwendung im Straßen- und Tiefbau
7.
Ergiebigkeit und Wirtschaftlichkeit

 

1. Ressourcen-Schonung im Vordergrund

In dem seit 07. Oktober 1996 im Vollzug befindlichen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz steht die Ressourcenschonung ganz obenan (§ 1 KrW-/AbfG), gefolgt von einer Reihe weiterer Anforderungen, so u.a. der Schadlosigkeit. Hieraus ergibt sich die sogenannte Rangreihenfolge der Entsorgungshandlungen, wie in Abb. 1 dargestellt. Hieraus resultiert die Verpflichtung zur Abfallvermeidung und schadlosen Abfallverwertung. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann eine Abfallbeseitigung (Behandlung/Ablagerung) in Frage kommen. Durch entsprechenden Rückbau, Aufbereitung und Wiederverwertung von Bauteilen sowie Herstellung gütegesicherter Qualitätsbaustoffe aus Bauschutt/Abfallen wird die Bau- und Recyclingwirtschaft diesen Forderungen gerecht.

Die sinngemäße Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerke ist für den Bereich des Bauwesens durch alle am Bau Beteiligten branchenspezifisch zu realisieren. Es gilt hierzu, die vom Gesetzgeber gewollte Deregulierung verantwortlich in die Hände der Industrie zu übernehmen und marktwirtschaftlich umzusetzen. Im Sinne der Produktverantwortung aller am Bau Beteiligten ergeben sich nach [4] jeweils folgende Aufgaben für Planer, bauausführende Wirtschaft, Abbruch- und Recyclingunternehmen sowie Bauherren:

1. Planer. Architekten, Ingenieure

2. Bauausführende Wirtschaft

3. Abbruch-/Recyclingunternehmen

4. Bauherr als Verursacher einer Baumaßnahme

Abb. 1: Rangreihenfolge der Entsorgungshandlungen nach KrW-/AbfG [15]

Abb. 2: Sorten, Zusammensetzung und Mengen der Baureststoffe (analog [16])

 

2. Baureststoffe - Mengen und Sorten

Vom gesamten Abfall- und Reststoffaufkommen in der Bundesrepublik Deutschland stellen die Baureststoffe gewichtsmäßig über 80 % und volumenmäßig rd. 60 % dar. Bei einem auf die gesamte Bundesrepublik hochgerechneten jährlichen Abfallvolumen von knapp 400 Mio. t beträgt das Aufkommen an Baureststoffen rd. 300 Mio. t. Von den in Abb. 2 dargestellten Kategorien Erdaushub, Straßenaufbruch, Bauschutt und Baustellenabfälle ist für den Erdaushub durch einen Massenausgleich und über Rekultivierung, Geländeverfüllungen etc. ein weitgehend direkter Wiedereinsatz vorzusehen. Die weiteren drei genannten Kategorien sind durch eine Behandlung bzw. Aufbereitung wieder zu qualifizierten Rohstoffen aufzubereiten.

Um diese rd. 70 bis 100 Mio. t recyclingfähiger Baureststoffe der Kategorien Straßenaufbruch, Bauschutt und Baustellenabfälle pro Jahr entsprechend den gesetzlichen Auflagen einer geordneten Kreislaufwirtschaft möglichst vollständig zuzuführen, bedarf es eines geordneten Rückbaus und einer geordneten Wiederverwertung.

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