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3. Kreislaufführung im Bauwesen

Die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich geltende Produktverantwortlichkeit des Erzeugers - und das sind schließlich viele am Bau Beteiligte - läßt sich aufgrund der vielfältigen Wandlung der Produkte und der hohen Lebensdauer nur in modifizierter Form umsetzen. Aus diesem Grunde haben die am Stoffkreislauf beteiligten Industrien und deren Verbände mit dem sogenannten Kreislaufwirtschaftsträger Bau KWTB (siehe Einführungsstatement des Vorsitzenden Stroetmann) eine freiwillige Organisationsform [5,6] gefunden und sind gegenüber dem Bundesumweltministerium eine Selbstverpflichtung eingegangen, mit der Planung und Durchführung von Rückbaumaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung der einzelnen Stoffströme durch zertifizierte Fachunternehmen sichergestellt werden.

Damit soll eine marktwirtschaftliche Kreislaufführung von Baurestmassen erreicht werden bei allen:

Genauso wie ein Neubau geplant und genehmigt werden muß, sollen auch der Rückbau und Abbruchvorhaben (Rückbauvorhaben) sowie die Flußströme der einzelnen Stoffgruppen, wie grundsätzlich in Abb. 3 dargestellt, geplant werden.


Abb. 3: Kreislaufwirtschaftsträger Bau (KWTB) - das Konzept der Bauwirtschaft [5,6]

Grundlage des Entsorgungs- und Verwertungskonzeptes sind u.a. bundes- und landesgesetzliche Regelungen sowie kommunale Vorschriften und Satzungen, die Befolgung der behördlichen Genehmigungen, die Berücksichtigung bestehender Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten und die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle. Genau festzulegen sind darin: Art, Zusammensetzung und Menge der Baurestmassen und detailliert die Wege der Verwertung und Wiederverwertung in Form von Baustoffen und Bauteilen. Konsequent wäre es, wenn durch die Bauaufsicht der entsprechende Nachweis gefordert würde, daß die einzelnen Stoffgruppen ordnungsgemäß verwertet bzw. entsorgt wurden.

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