4. Kontrollierter Rückbau
Bereits bei der Planung sind die für die Ausführung notwendigen Maßnahmen für einen umweltverträglichen Umgang mit Baumassen festzulegen. Die Kreislaufführung einzelner Materialgruppen und -fraktionen ist im Hinblick auf die Verwertung, Behandlung, Lagerung oder Ablagerung planerisch festzulegen.
Um möglichst hochwertige Recyclingmaterialien herstellen zu können, ist eine höchstmögliche Sortenreinheit des Eingangsmaterials, das zur Aufbereitungsanlage angeliefert wird, notwendig. Der kontrollierte (recyclinggerechte) Rückbau muß daher vorsehen, daß alle demontierbaren, wiederverwertbaren Stoffe, alle kontaminierten Massen, aber auch Sperrmüll, Bodenbeläge aus PVC oder anderen Kunststoffen, Holz usw. vor dem eigentlichen Abbruch der Wände und Decken von Gebäuden entfernt werden.
Das führt zu Rückbau von Gebäuden in Demontagestufen, wie sie in Abb. 4 dargestellt sind. Mit modernen Abbruchgeräten können Techniken wie das Abgreifen, Abtragen und Demontieren erfolgen.

Abb. 4: Kontrollierter Rückbau in einzelnen Demontagestufen
[2,11]
Der Leistungsumfang für einen Abbruch sollte in Zukunft daher die Baufreimachung, den Abbruch, die Räumung und Beseitigung enthalten. Die Baufreimachung würde die Ausmagerung des Gebäudes vor Beginn der eigentlichen Abbrucharbeiten enthalten. Somit können insbesondere Stahl, Eisen, Nichteisenmetalle, Kunststoffe, Holz, Glas, Keramik einer zielgerichteten Wiederverwendung und die Haupt-massen des Abbruchs, nämlich die mineralischen Massen, einer qualitätsgerichteten Aufbereitung zugeführt werden. Die gewonnenen Recyclingprodukte können nach Güteklassen aufbereitet und vermarktet werden.
Die wichtigsten Ansätze für recycling-gerechte Abbrucharbeiten sind [1]: