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5 Umsetzbarkeit vorliegender Erkenntnisse: Vergleich von Konstruktionsalternativen (Beispiel)

Neben der Entwicklung neuer, kreislauforientierter Stoffansätze sollten auch die bereits vorhandenen Erkenntnisse soweit wie möglich in die Praxis umgesetzt werden. Hierzu müßte allen an der Entscheidungsfindung bei Bauprojekten Beteiligten entsprechendes Handwerkzeug zur Verfügung gestellt werden. Neben der Umsetzung der in Abschnitt 2.1 genannten Grundregeln können hier Baustoff- und Bauteilkataloge zur Auswahl der Stoffe (nützliche Ansätze sind z. B. in /1, 4, 25, 26/ vorhanden) verwendet werden. Solche Aufstellungen müssen sich jeweils am aktuellen Kenntnisstand orientieren und sind in angemessenen Zeiträumen zu aktualisieren. Sie können neben Angaben zu Inhaltstoffen (incl. umweltrelevanter Stoffe) und dem zur Herstellung notwendigen Energieaufwand Hinweise zur möglichen Wiederverwendung bzw. Weiterverwertung enthalten.

 

Bild 10: Planungs- und Realisierungsphasen der Konstruktion im Hochbau und ihr Einfluß auf Abfallvermeidung und Abfallverwertung (modifiziert nach /35/)

Sollen die Aspekte der Wiederverwendung bzw. Weiterverwertung mit in die Entscheidung einbezogen werden, kann eine Analyse verschiedener Konstruktionsalternativen, wie im dargestellten Beispiel (Bilder 11-13), beliebig weit differenziert werden. Dies geht von der pauschalen Aussage „Wiederverwendung prinzipiell möglich" bis zur Ermittlung möglichst genauer stofflicher Parameter einer Konstruktion im Hinblick auf ihre stoffliche Weiterverwertung im Vergleich zum Anforderungsprofil für die Verwertung. Im folgenden Beispiel wurde das technische Anforderungsprofil über den Wärmedurchgangskoeffizienten für eine Außenwand definiert. Beispielhaft dargestellt sind Wandaufbauten mit einem k-Wert von ~ 0,44 W/(mK)). Auf die unterschiedliche Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Wände sei an dieser Stelle hingewiesen. Entscheidend bei solchen Bewertungen ist, welches Niveau der Verwertung angestrebt wird. Die Darstellung verschiedener Aspekte zur Beurteilung der Recyclingfähigkeit erfolgt im vorliegenden Beispiel vor dem Hintergrund der in Abschnitt 4 dargestellten Möglichkeiten der stofflichen Verwertbarkeit und der Einordnung mineralischer Baustoffgemische zur Verwendung als Betonzuschlag /31/ sowie im Straßen-, Wege- und Erdbau /7/.

 

Bild 11: Beispiele für Wandaufbauten mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten k »  0,44 W/(mK)

Definiert man den Stoffkreislauf bei Verbundwerkstoffen bzw. mehrschichtigen oder mehrschaligen Wandaufbauten entsprechend dem mit dem höchsten Massenanteil vertretenden Baustoff und ordnet einer möglichst weitgehenden Verwertung dieser Hauptkomponente im eigenen Kreislauf die höchste Priorität zu, so kann die Bewertung anders ausfallen, als wenn man eine Verwertung jeglichen Niveaus als Zielgröße akzeptiert und einen weitgehenden Verzicht solcher Baustoffe anstrebt, die bei Auflösung des Verbundes nur schwer oder gar nicht wiederverwertbar sind. Alle vier beispielhaft aufgeführten Wandaufbauten (WA) haben zunächst gemeinsam, daß sie ausschließlich aus mineralischen Baustoffen bestehen und somit im Hinblick auf eine Minimierung der Materialvielfalt eine Grundanforderung erfüllen. Der Verzicht auf einen Gipsputz (Innenputz) bzw. einen Wärmedämmputz mit nichtmineralischen Zuschlägen (EPS) ist ein weiterer Beitrag im Hinblick auf die Optimierung der Recyclingfähigkeit.

 

Bild 12: Einordnung der Trennbarkeit und der stofflichen Verwertbarkeit der Wandaufbauten nach Bild 11.

Während bei WA 1 als einschichtige Außenwand das Mauerwerk sowohl tragende Funktion erfüllt als auch weitgehend den gesamten Wärmeschutz erbringt, werden diese Funktionen bei WA 2-4 durch zwei Wandschichten bzw. zwei Wandschalen und eine zusätzliche Wärmedämmung entweder vollständig getrennt oder in „Arbeitsteilung" erfüllt. Bei WA 3 und 4 ist die Mineralfaser Störstoff bei der stofflichen Aufbereitung; die Trennung der Mineralfaserplatten von der übrigen Konstruktion ist grundsätzlich möglich, jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Im Sinne einer vollständigen stofflichen Verwertbarkeit unabhängig vom Niveau der Wiederverwertung stellen WA 1 und 2 die günstigsten Varianten dar, da sie ohne die Notwendigkeit einer Trennung im Rahmen des Rückbaus im Straßen- und Wegebau eingesetzt werden können. Die Wiederverwendung auf gleichem technischen Niveau ist dagegen nicht bzw. in nur sehr geringem Umfang möglich. Bei WA 3 können die mineralischen Komponenten bei Trennung der Wärmedämmung im Rahmen des Rückbaus grundsätzlich zur Herstellung neuer Mauersteine, d. h. im eigenen Kreislauf verwendet werden. Zusätzlich besteht die theoretische Möglichkeit einer Verwendung als Betonzuschlagstoff und der Einsatz im Straßen- und Wegebau.

 

Bild 13: Einordnung der Trennbarkeit und der stofflichen Verwertbarkeit der Wandaufbauten nach Bild 11 (Fortsetzung).

WA 4 bietet schließlich die Möglichkeit, einen Teil der Fassade (Vorsatzschale) im Sinne eines Bauteilrecyclings (d. h. ohne weiteren Aufwand für eine stoffliche Aufbereitung) weiterzuverwenden. Bei Trennung der Wärmedämmung im Rahmen des Rückbaus kann die tragende Betonwand rezykliert und wieder zur Herstellung von Beton verwendet werden. Die Trennung des Betons vom Bewehrungsstahl stellt kein Problem dar und die Wiederverwendung des Bewehrungstahls ist möglich. Wird die Wärmedämmung nicht bereits in der Rückbauphase getrennt, erhöht sich der notwendige Aufwand der stofflichen Aufbereitung, d. h. neben der Zerkleinerung wird eine weitere Naß- oder Trockenaufbereitung notwendig. Der Innenputz wird sich weitgehend in der Feinfraktion des Betonbruchs anreichern.

Die vier aufgeführten Beispiele zeigen, daß die Frage nach der Recyclingfähigkeit von Bauteilen, auch wenn sie ausschließlich aus mineralischen Baustoffen bestehen, nicht eindeutig mit „ja" oder „nein" beantwortet werden kann und sich die Beurteilung der Recyclingfähigkeit mineralischer Baustoffe und Baustoffkombinationen derzeit nur schwer eindeutig quantifizieren läßt. Auch bei weitgehendem Verzicht auf nichtmineralische Komponenten ist sie unterschiedlich zu bewerten, je nachdem, welches Niveau der stofflichen Verwertung angestrebt wird. Für weitere Betrachtungen ist außerdem zu berücksichtigen, daß im Sinne einer ganzheitlich ökologischen Betrachtung der Aspekt der für die Weiterverwendung zusätzlich (im Vergleich zur Verwendung eines entsprechenden Primärrohstoffes) aufzuwendenden Energie und damit verbundener Emissionen durchaus ein Ausschlußkriterium für einen bestimmten Verwertungsweg sein kann.

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