Unterkorn und Überkorn

Als Unter- bzw. Überkorn einer Korngruppe wird der Anteil an Korn unterhalb bzw. oberhalb der Prüfkorngröße bezeichnet.

Um bei der Zusammensetzung eines Zuschlaggemenges aus mehreren Korngruppen die vorgegebene Kornzusammensetzung mit ausreichender Genauigkeit einhalten zu können, dürfen die einzelnen Korngruppen nur eine beschränkte Menge an Unterkorn und an Überkorn enthalten. In DIN 4226 Teil 1 und Teil 2 ist der zulässige Anteil allgemein auf 10 bzw. 15 M.-% begrenzt.
Bei einer Beurteilung von eventuellen Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte ist zu berücksichtigen, daß Abweichungen im Bereich über 4 mm
Korngröße sich viel weniger stark auf die Verarbeitbarkeit des Frischbetons und den Wasserbedarf auswirken als Abweichungen im Feinkornbereich. Die Anteile der Korngrößen bzw. Korngruppen am Zuschlaggemenge werden allgemein in Masse-% angegeben, obwohl eigentlich die Stoffraumanteile maßgebend sind.

Quelle:

[1] Weigler/Karl; "Beton Arten-Herstellung-Eigenschaften"; Ernst&Sohn Verlag.