Unterkorn und Überkorn
Als Unter- bzw. Überkorn einer Korngruppe wird der Anteil an Korn unterhalb bzw. oberhalb der Prüfkorngröße bezeichnet.
Um bei der Zusammensetzung eines Zuschlaggemenges aus mehreren Korngruppen die vorgegebene
Kornzusammensetzung mit ausreichender Genauigkeit einhalten zu
können, dürfen die einzelnen Korngruppen nur eine beschränkte
Menge an Unterkorn und an Überkorn enthalten. In DIN 4226 Teil 1
und Teil 2 ist der zulässige Anteil allgemein auf 10 bzw. 15
M.-% begrenzt.
Bei einer Beurteilung von eventuellen Überschreitungen der
zulässigen Grenzwerte ist zu berücksichtigen, daß Abweichungen
im Bereich über 4 mm Korngröße sich viel weniger stark auf die Verarbeitbarkeit
des Frischbetons und den Wasserbedarf auswirken als Abweichungen
im Feinkornbereich. Die Anteile der Korngrößen bzw. Korngruppen
am Zuschlaggemenge werden allgemein in Masse-% angegeben, obwohl
eigentlich die Stoffraumanteile maßgebend sind.
Quelle:
[1] Weigler/Karl; "Beton Arten-Herstellung-Eigenschaften"; Ernst&Sohn Verlag.