B 3.5 Schwinden

Bei Anwendung auf Beton mit rezykliertem Zuschlag nach der DAfStb-Richtlinie zu beachten:

" Keine Unterschiede "

Wesen des Verfahrens

Das Schwinden (Trocknungs-Schwinden) wird definiert als die Längenänderung einer Betonprobe durch Feuchtigkeitsabgabe).

Das Schwindmaß ist die auf die Meßlänge bezogene Längenänderung des Betons. Für vergleichende Feststellungen müssen Probekörper gleicher Art und Maße sowie gleiche Meßverfahren verwendet werden.

Prüfvorschrift

Nach DAfStb Heft 422, S.16

Geräte und Hilfsmittel

Die Empfindlichkeit der Meßgeräte (DIN 1319 Teil 2) muß so groß sein, daß eine Änderung der Anzeige um 1 mm oder die Änderung einer Digitalanzeige um 1 Ableseeinheit einer Dehnungsänderung von höchstens 5 mm/m entspricht.

Durchführung

1. Die Längen- oder Dehnungsmessungen sind in der Regel in den Lagerungsräumen durchzuführen.

2. Bei Lagerung in Klimaschränken soll die Messung spätestens 10 Minuten nach der Entnahme beendet sein..

3. Zur Bestimmung des Schwindverlaufes wird zweckmäßigerweise zu Beginn der Trockenlagerung sowie nach 1, 2, 3, 7, 14, 28, 56, 90, 180 usw. Tagen Trockenlagerung eine Messung durchgeführt.

4. Eine zuverlässige Abschätzung des Endschwindmaßes ist frühestens nach einer Versuchsdauer von mindestens 12 Monaten möglich.

5. Das Schwindmaß es errechnet sich zu

Hierin bedeuten:

lo = Länge der Meßstrecke zu Beginn der Prüfung
lt = Länge der Meßstrecke zum Zeitpunkt t
es,t = Schwindmaß zum Zeitpunkt t

 

Literatur

1 DAfStb, Heft 422
2 R. Riker; Maschinentechnik im Betonbau, Ernst & Sohn, 1996
3 S. Härig, K. Günther, D. Klausen; Technologie der Baustoffe, Verlag C. F. Müller, Karlsruhe, 1991
4 W. Scholz; Baustoffkenntnis, Werner Verlag, 1984
5 R. Wendehorst; Baustoffkunde für Studium und Selbstunterricht, Curt R. Vincentz Verlag, 1975