Artikel aus
der Zeitschrift Beton, Ausgabe 2/1998
Februar 1998
18. Darmstädter Massivbau-Seminar
Ein Jahr nachdem im Oktober 1996 das "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" in Kraft trat, trafen sich am 15./16. Oktober 1997 in Darmstadt 150 Teilnehmer zum 18. Massivbau-Seminar, um gemeinsam politische und regulative Rahmenbedingungen für kreislaufgerechtes Bauen zu diskutieren. Ein Höhepunkt des Seminars waren die im letzten Vortragsblock vorgestellten Forschungsergebnisse der TU Darmstadt zu Herstellung, Bemessung und Einsatz von Beton mit rezycliertem Zuschlag. Nach einem Blick auf die Konsequenzen aus dem ,,Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" für die Bauwirtschaft wird im folgenden auf diese Vorträge ausführlicher eingegangen.
Konsequenzen für die Bauwirtschaft
In seinem Beitrag über die
Konsequenzen aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für
die Bauwirtschaft führte Dr.-Ing. Horst Görg von der
Entsorgergemeinschaft Bauen und Umwelt e. V., Wiesbaden, aus, wie
durch das neue Gesetz das Verursacherprinzip und die
Verantwortlichkeit von anfallendem Abfall neu festgelegt werden.
Wer Güter produziert, vermarktet oder konsumiert, ist für die
Vermeidung, Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung der
dabei anfallenden Abfälle verantwortlich. Inhaltlich wichtigste
Änderung des neuen Gesetzes ist, daß es nicht nur die reine
Beseitigung von Abfällen regelt, sondern auch deren Verwertung,
die bisher in der Regel außerhalb des Abfallgesetzes stattfand.
Die alte Rollenverteilung "Wirtschaft produziert -
Gebietskörperschaften entsorgen", ist überholt.
Entscheidungen über Produktion und Konsum müssen daher künftig
nicht nur Nutzen und Tauglichkeit eines Produktes einbeziehen,
sondern auch die Entsorgung des Produkts am Ende seines
Lebenszyklus'.
Dieses Gesetz gilt auch für die Bauwirtschaft. Den
Besonderheiten ihrer Produktionsweise wird es jedoch vielfach
nicht gerecht. Bauen als Erstellung eines Neubaus, aber auch
Bauen im Bestand, Erhaltungsmaßnahmen und Abbruch bedingten
differenzierte Produktverantwortlichkeiten, die zudem die langen
Nutzungszeiten der Gebäude einbeziehen.
Das neue ,,Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz"
unterscheidet nur noch die Begriffe "Produkt" und
"Abfall". Alle Stoffe und Gegenstände, die nicht
Produkte sind, werden als Abfälle betrachtet. Damit gehören sie
in den Zuständigkeitsbereich der allgemeinen
abfallwirtschaftlichen Überwachung. Nach altem Abfallrecht
wurden gewöhnliche Bauabfälle und vor allem Bodenaushub nicht
als "Abfall", sondern als verwertbare Reststoffe, bzw.
sofern sie aufbereitet waren, als Wirtschaftsgut bezeichnet.
Zusätzlich werden Abfälle nach ihrem Gefährdungspotential
unterschieden. Zu den baurelevanten "besonders
überwachungsbedürftigen Abfällen", also Abfällen, die
nach Art, Beschaffenheit oder Menge gesundheits- oder
umweltgefährdend sein können, gehören im Sinne der
gesetzlichen Verordnungen Abbruchmaterialien mit
"schädIichen Verunreinigungen". Die schädlichen
Verunreinigungen sind jedoch (noch) nicht weiter definiert.
Bauabfälle zur Verwertung ohne schädliche Verunreinigungen wie
z. B. Beton, Ziegel, aber auch gemischte Bau- und Abbruchabfälle
(Bauschutt), sind nur als "überwachungsbedürftig"
eingestuft. Hier muß der Abfallbesitzer Nachweise über deren
Entsorgung führen und aufbewahren. Für die Bauwirtschaft
bedeutet dies maßgebliche Änderungen der bestehenden
Rechtslage, da sie nun stärker dem ,,Abfallregime"
unterliegt.
Ein weiterer problematischer Aspekt des
"Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" ist eine
ungenaue Festlegung, nach der im Rahmen von Bauarbeiten jedes
ausführende Unternehmen als "Erzeuger" und/oder
,,Besitzer" von Abfällen eingestuft werden kann.
Diese Unterscheidung eignet sich
nicht, um im Bau- und Instandsetzungsbereich eindeutige
Verantwortlichkeiten festzulegen. Ungeklärt ist u.a., ob nach
der neuen Gesetzeslage der Bauunternehmer z. B. bei Abbruch- oder
Bodenaushubarbeiten bereits durch die bloße Durchführung dieser
Arbeiten Abfallbesitzer bzw. Abfallerzeuger wird. Hier empfiehlt
sich, durch konkrete vertragliche Regelungen sicherzustellen,
daß das Bauunternehmen nicht unbeabsichtigt in den Besitz von
Bauabfällen gelangt. Eine Rangfolge in der Verantwortung, wo
nach in erster Linie der Erzeuger und erst in zweiter Linie der
Besitzer für eine Entsorgung verantwortlich ist, ist gesetzlich
nicht festgelegt.
Um die abfallwirtschaftliche Uberwachung zu vereinfachen, sieht
das "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" die
Einführung neuer privatwirtschaftlicher Organisationsformen für
die Abfallwirtschaft und Regelungen für
"Entsorgungsfachbetriebe" und
"Entsorgergemeinschaften" vor. Diese
Entsorgungsunternehmen genießen verfahrensrechtliche Privilegien
im Umgang mit Abfällen, müssen dafür aber auch detaillierte
Anforderungen im Hinblick auf ihre Tätigkeit, Anerkennung und
Zertifizierung erfüllen.
Nach dem "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" haben
Erzeuger, die bestimmte Mengen an Abfällen erzeugen, ein
Abfallwirtschaftskonzept und eine (Abfall-) Bilanz über Art,
Menge und Verbleib der Abfälle zu erstellen. Aufgrund der
niedrigen Mengen werden die meisten Bauunternehmen von der
Konzept- und Bilanzpflicht betroffen sein. Bauunternehmen haben
allerdings bei der Anwendung des Gesetzes einige Erleichterungen.
So gibt es z. B. generell keine Pflicht zur Erstellung von
Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen für Beton aus
Straßenaufbruch zur Verwertung.

| Zusammensetzung von Abbruchmaterialien |
Beton unter Verwendung rezyklierten Zuschlags
Der Beitrag von Dipl.-Ing. Marcus
Rühl vom Institut für Massivbau der Technischen Universität
Darmstadt beschäftigte sich ausführlich mit der Herstellung und
den Eigenschaften von Beton unter Verwendung von rezykliertem
Zuschlag. Eines der zentralen Probleme bei der Verwertung von
aufbereiteten Abbruchmaterialien als rezykliertem Zuschlag für
die Herstellung von Beton rührt aus der starken Streuung der
Materialarten des Abbruchgemischs (Graphik). Die starken
Streuungen der Materialien und die sich daraus ergebenden
unterschiedlichen Materialkennwerte haben zur Folge, daß die DIN
4226 die Verwendung von rezykliertem Zuschlag aus aufbereitetem
Bauschutt für die Herstellung von Beton ausschließt, es sei
denn, es liegt eine bauaufsichtliche Zustimmung für den
Einzelfall vor.
Ziel der Überlegungen zum Einsatz rezyklierten Zuschlags für
Beton muß sein, ein möglichst sortenreines, homogenes
Abbruchmaterial zu erhalten, das frei ist von störenden und
schädlichen Bestandteilen. Dies kann am ehesten durch einen gut
geplanten selektiven Rückbau erreicht werden. Damit wird die
Höhe des Aufwandes für die Aufbereitung reduziert und das
Rezyklat in erwünschter Weise homogenisiert.
Frischbetoneigenschaften
Bei den Frischbetoneigenschaften
von Beton mit rezykliertem Zuschlag interessiert in erster Linie
die Verarbeitbarkeit. Hier ist der hohe Gehalt an porösen
Materialien (Ziegel, Putz, Betonbruch) zu berücksichtigen, die
das verfügbare Wasser innerhalb kurzer Zeit aufsaugen. Das
Aufsaugen führt dazu, daß dein Anmachwasser bei Verwendung von
rezykliertem Zuschlag eine zusätzliche Wassermenge zuzugeben
ist, um diesen Effekt zu kompensieren und die gewünschte
Betonkonsistenz zu erreichen. Zur Abschätzung der zusätzlichen
Wassermenge kann die Rohdichte des rezyklierten Zuschlags
herangezogen werden. Untersuchungen des Institutes für Massivbau
der TU Darmstadt zeigen: je niedriger die Rohdichte des
Rezyklats, um so höher das Wassersaugvermögen.
Für die Baustelle ist insbesondere das mit dem
Wassersaugvermögen verbundene Ansteifen des Frischbetons von
Bedeutung. Um einem vorzeitigen Ansteifen des Frischbetons
vorzubeugen, wird empfohlen, das Rezyklat vorzunässen oder
Fließmittel einzusetzen. Insbesondere die Zugabe von
Fließmittel ermöglicht auf einfache Weise eine berechenbare
Konsistenz während der Verarbeitung des Betons. Das Vornässen
kann nur eingeschränkt empfohlen werden, da es die Schwind- und
Kriechneigung des Betons erhöht und die Auswirkungen auf das
Ansteifverhalten nur schwer berechenbar ist.
Festbeton
Bei den Festbetoneigenschaften
sind die Druckfestigkeit, die Zugfestigkeit (Spalt- und
Biegezugfestigkeit), der E Modul sowie das Schwinden und Kriechen
von besonderem Interesse. Die Festigkeit des rezyklierten
Zuschlags beeinflußt die Festigkeit des damit hergestellten
Betons. Zur Beurteilung der Festigkeit des Zuschlags ist der im
Straßenbau übliche Schlagzertrümmerungsversuch geeignet. Die
Rohdichte erweist sich auch hier als geeigneter Kennwert zur
Beurteilung des Zuschlags: Bei steigender Rohdichte wächst die
Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beanspruchung.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, daß die Druckfestigkeit
von Beton aus rezykliertem Zuschlag verglichen mit Beton mit
Naturzuschlag um ca. 10 % bis 20 % niedrigere Werte zeigt. Eine
Kompensation dieser Minderdruckfestigkeit kann erfolgen z. B.
durch
Das Verformungsverhalten des
erhärteten Betons ist von dem des Zementsteins und des Zuschlags
abhängig. Bei Beton mit rezykliertem Zuschlag konzentrieren sich
Spannungen infolge Verformungen aufgrund der minderfesten Stoffe
im Zuschlag vorwiegend im Zementstein. Der Einfluß des (harten)
Zuschlags verliert somit an Bedeutung. Im Ergebnis ist
festzustellen, daß sich der E-Modul von Beton mit rezykliertem
Zuschlag dem E-Modul des Zementsteins nähert und rd. 30 % unter
dem von Beton mit Naturzuschlag liegt. Dies ist bei der Bemessung
von Betonkonstruktionen zu berücksichtigen.
Die Zugfestigkeit eines Betons hängt von der Zugfestigkeit der
Zuschläge, des Zementsteins und der Güte des Verbunds zwischen
Zuschlag und Zementstein ab. Obwohl die häufig rauhe und poröse
Oberfläche im rezyklierten Zuschlag den Verbund des Zuschlags
mit dem Zementstein verbessert, liegen die gemessenen Spalt- und
Biegezugfestigkeitswerte 25 % bis 40 % unterhalb der Werte von
Beton mit natürlichem Zuschlag. Das Abfallen der Werte ist zum
einen durch die mindere Festigkeit des rezyklierten Zuschlags,
zum anderen mit den Mikrorissen des rezyklierten Zuschlags zu
erklären, die durch die hohen mechanischen Beanspruchungen
während des Aufbereitens entstehen. Diese können sich u.a.
günstig auf die Rißneigung des Betons auswirken.
Kriechen und Schwinden sind nach Aufbringen einer Dauerlast durch
Lageveränderung fester Teilchen und durch Verdrängung des
Wassers zwischen den Zementgeltelichen zu erklären. Festere
Zuschläge behindern die Verformung, "weichere
Zuschläge", wie z. B. rezyklierte Zuschläge, setzen diesen
beiden Verformungen weniger Widerstand entgegen. Dies hat zur
Folge. daß die Kriech- und Schwindwerte im Vergleich zu Beton
mit Naturzuschlag um 40 % bis 60 % höher liegen.
Zur Dauerhaftigkeit und Karbonatisierung von Beton mit
rezykliertem Zuschlag liegen am Institut noch keine
Forschungsergebnisse vor. Es ist jedoch zu vermuten, daß die
Karbonatisierungsgeschwindigkeit infolge der hohen Porosität der
Zuschläge höher ist als bei Beton mit Naturzuschlag. Der damit
verbundenen Gefahr einer frühen Korrosion der Bewehrung kann
durch einen niedrigeren Wasserzementwert oder eine höhere
Betondeckung entgegengesteuert werden. Problematisch im Hinblick
auf eine erhöhte Karbonatisierung ist die Verwendung von
Betonbrechsand.
Zusammengefaßt kann festgestellt werden, daß Beton mit
rezykliertem Zuschlag sowohl als Frisch- als auch als Festbeton
Abweichungen zum Beton mit Naturzuschlag zeigt. Diese
Abweichungen können jedoch durch betontechnologische Maßnahmen
so kompensiert werden, daß Beton mit rezykliertem Zuschlag für
einen Großteil aller Baumaßnahmen eingesetzt werden kann und
die hohen Sicherheits und Qualitätsansprüche, die an Beton mit
Naturzuschlag gestellt werden, erfüllt.
Bemessung von Beton mit rezykliertem Zuschlag
Der heterogene Aufbau des
rezyklierten Zuschlags hat zur Konsequenz, daß Beton mit
rezykliertem Zuschlag im Vergleich zum herkömmlichen Beton eine
höhere Streuung seiner mechanischen Kennwerte hat. Darauf sowie
auf andere Überlegungen zur Bemessung von Beton mit rezykliertem
Zuschlag ging Prof. Dr.-Jng. J.-D. Wörner vom Institut für
Statik der Technischen Universität Darmstadt ein. Die höhere
Streuung betrifft sowohl die Druck- und Zugfestigkeit als auch
den E-Modul und das Kriechen und Schwinden.
Die Anwendung von Beton mit rezykliertem Zuschlag kann daher zu
niedrigeren Sicherheiten führen. Es sind also entweder
angepaßte Bemessungsregeln (durch veränderte
Sicherheitsbeiwerte) oder besser noch die Festlegung
einzuhaltender Kennwerte erforderlich. Unabhängig davon ist zu
klären, welchen Einfluß die mechanischen Kennwerte von Beton
mit rezykliertem Zuschlag aufgrund ihrer größeren Streuung auf
die Sicherheit der Konstruktion haben. Hier können
probalistische Untersuchungen weiterhelfen. Solche
Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen wurden am Institut für Statik
der TU Darmstadt für eine Reihe typischer Stahlbetonbauteile aus
Beton mit rezykliertem Zuschlag der Festigkeitsklasse C 20/25
durchgeführt. Erste Ergebnisse über den Einfluß der
Druckfestigkeit liegen vor.
Für die Streuungen der Betondruckfestigkeit wird üblicherweise
eine logarithmische Normalverteilung angenommen. Die angestrebte
Betonfestigkeitsklasse gibt die erforderlichen Kennwerte fck
(charakteristischer Wert, 5 %-Fraktile) und fcm
(Mittelwert, 50 %-Fraktile) an. Für C 20/25 werden nach CEN EC 2
fck=20 N/mm2 und fcm=28 N/mm als
Kennwerte vorgegeben. Für Beton mit rezykliertem Zuschlag gibt
es z.Z. noch keine konsistenten experimentellen Daten, die die
Kennwerte einer Verteilungsfunktion darstellen. Es ist momentan
von aus herkömmlichem Beton abgeleiteten Verteilungen
auszugehen, die so zu modifizieren sind, daß sie die für Beton
mit rezykliertem Zuschlag typischen größeren Streuungen
berücksichtigen.
Die Untersuchungen am Institut für Statik ergaben, daß zum
Erreichen ähnlicher Sicherheiten wie in üblichen Bemessungen
nach CEN EC2 gefordert, bei Beton mit rezykliertem Zuschlag der
charakteristische Wert fck (5%-Fraktile) erhöht
werden muß. Für die hier angenommene Streuung folgt, daß eine
Erhöhung von um 2 N/mm2 eine hinreichende Sicherheit
ergibt. Um allerdings geeignete erforderliche Kennwerte fck
und fcm endgültig formulieren zu können, müßten
mit einer großen Anzahl von Probekörpern die hier angenommenen
Streuungen bestätigt oder angepaßt werden. Erst dann könnten
solche Erkenntnisse in eine mögliche Richtlinie für Beton mit
rezykliertem Zuschlag einfließen.
Ähnliche Berechnungen und Abschätzungen werden zur Zeit auch
für Bauteile gemacht, die auf Biegung und Normalkraft
beansprucht werden, um vorrangig den zusätzlichen Einfluß eines
streuenden E-Moduls für schlanke Bauteile zu erfassen. Hier ist
zu berücksichtigen, daß der Versagensmechanismus fast immer das
unsichere Betonversagen ist, und sich damit höhere Streuungen
der Druckfestigkeit wesentlich stärker auswirken.
Industriell gefertigter Beton mit rezykliertem Zuschlag
Im ersten Teil seines Vortrags
über die Erstellung von Bauwerken unter Verwendung von
industriell gefertigem Beton mit rezykliertem Zuschlag ging Prof.
Dr.-Ing. P. Grübl vom Institut für Massivbau der Technischen
Universität Darmstadt auf die unterschiedlichen
Betoneigenschaften ein, die sich bei der Verwendung von
rezyklierten Zuschlägen aus aufbereitetem Betonabbruch
gegenüber Beton nach DIN 1045 zeigen und formulierte
Anforderungen bei dessen Verwendung. Im zweiten Teil berichtete
er über ein aktuelles Demonstrationsbauvorhaben in Darmstadt
(Bürgerpark), bei dem noch in diesem Jahr Beton mit rezykliertem
Zuschlag verwendet werden soll.
Die Eigenschaften des rezyklierten Zuschlags werden im
wesentlichen vom Ausgangsmaterial und der Aufbereitung bestimmt.
Von der Art des Aufbereitungsverfahrens hängen die Kornform und
die Kornverteilung ab. Im Hinblick auf den Mehlkornanteil bzw.
den Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen ist eine
Naßaufbereitung durch die geringere Staubentwicklung von
Vorteil. Vor der Auswahl des Aufgabeguts kann die Zusammensetzung
des aufbereiteten Materials vorgegeben werden. Eine gewünschte
Zusammensetzung des rezyklierten Zuschlags kann auch nach der
Aufbereitung erfolgen, ist aber nicht wirtschaftlich.
Rezyklierter Zuschlag für Beton aus aufbereitetem Betonbruch
muß die Anforderungen der DIN 4226 erfüllen. Darüber hinaus
ist zu fordern:
Bei der Herstellung und
Verarbeitung von Beton mit rezyklierten Zuschlägen sind das
Wassersaugen und die unterschiedliche Kornrohdichte von
besonderer Bedeutung. Die wassersaugenden Zuschläge entziehen
dem Frischbeton während des Mischens und auch danach Wasser in
erheblicher Menge. Dies führt zu einem unerwünschten Ansteifen
des Betons und kann die Verarbeitbarkeit verschlechtern. Eine
zulässige Möglichkeit, den Verlust der Verarbeitbarkeit zu
kompensieren, ohne die Festigkeit des Betons zu mindern, besteht
in der nachträglichen Zugabe von Fließmittel. Ist für ein
Fließmittel der Zusammenhang zwischen der Zugabemenge, der
Größe der Konsistenzänderung und der Betonzusammensetzung
einschließlich Zeit und Temperatur des Betons bekannt, so läßt
sich die Korrektur der Konsistenz zielsicher vornehmen.
Zur Bestimmung des Wasserzementwerts ist der Gesamtwassergehalt
der Betonmischung bei Beton mit rezyklierten Zuschlägen nicht
mehr geeignet, weil er auch den Wasseranteil enthält, der sich
in den Körnern des rezyklierten Zuschlags befindet. Dieser
(hohe) Wasseranteil beteiligt sich aber nicht an der
Festigkeitsbildung. Beim Leichtbeton wird dieser Anteil mit dem
30-Minuten-Saugwasser gleich gesetzt. Entsprechend der
Wasseraufnahme von rezyklierten Zuschlägen ist hier der
10-Minuten-Saugwert geeignet, da dann bereits 90% des
24-Stunden-Saugwassers aufgenommen werden. Zum Vergleich mit dem
Wasserzementwert von Beton nach DIN 1045 und den damit
verbundenen zulässigen Werten kann der "wirksame
Wasserzementwert" (eff w/z-Wert) dienen. Als "wirksamer
Wasserzementwert" , wird das Gewichtsverhältnis von
Gesamtwasser abzüglich des Saugwassers zum Zementgehalt
bezeichnet.
Mit rezyklierten Zuschlägen kann Beton der Festigkeitsklasse B
25 ohne besondere technologische Maßnahmen hergestellt werden.
Ein Beton der Festigkeitsklasse B 35 erfordert zusätzliche
Maßnahmen zur Sicherstellung der Konsistenz. Die Festigkeit des
Ausgangsbetons hat praktisch keinen Einfluß auf die Festigkeit
des damit hergestellten Betons. Für eine Abschätzung des
E-Moduls kann man von einer Abminderung von 20 % bis 30 %
ausgehen. Die Kriech- und Schwindwerte liegen um ca. 50 % höher.
Ein ausreichender Frostwiderstand ist bei Verwendung rezyklierten
Zuschlags nur bei mäßiger Durchfeuchtung zu erwarten. Es sollte
dann aber immer auf den Einsatz von Betonbrechsand verzichtet
werden. Ein ausreichender Widerstand gegen Frost bei starker
Durchfeuchtung ist vorerst nur erreichbar, wenn das Rezyklat die
erhöhten Anforderungen an den Frostwiderstand (eF) erfüllt.
Für den Einsatz von Beton mit rezyklierten Zuschlägen bei einer
möglichen Einwirkung von Taumitteln fehlen z. Z. noch gesicherte
Erkenntnisse.